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Die Biotonne nimmt alle organischen Abfälle aus Haus (z.B. Gemüse, Eier-, Obst- und Kartoffelschalen, Kaffee- und Teefilter, rohe, gekochte und verdorbene Speisereste, Knochen und Haare) und Garten (z.B. Blumen, Laub, Grasschnitt, Ernterückstände, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt) auf. Auch Papiertaschentücher und Küchenzellstoffe gehören hier hinein.
Die Biotonne ist in den Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l erhältlich. Die Abholung erfolgt vierzehntägig an den im Abfallkalender mit grünen Balken gekennzeichneten Tagen.
Befreiung von der Biotonne: Eine Befreiung vom Anschlusszwang für organische Abfälle kann im Einzelfall erteilt werden, wenn vom Antragsteller der Nachweis erbracht wird, dass er die organischen Abfälle vollständig, nachhaltig und fachgerecht selbst kompostiert und der durch die Eigenkompostierung erzeugte Humusstoff eine zweckentsprechende Eigenverwendung findet.
Befreiungsanträge sind im Bauamt erhältlich. Nähere Informationen erteilen zuständigen die Mitarbeiter/innen.