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Bei vollständiger Aufgabe des Betriebes hat unverzüglich eine Gewerbeabmeldung zu erfolgen.
Bei Verlegung des Betriebs in einen anderen Ort ist lediglich eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde des neuen Betriebssitzes erforderlich. Eine Gewerbeabmeldung bei der bisherigen Gemeinde entfällt.
Gewerbemeldungen sind auch bei persönlicher Vorsprache im Gewerbeamt während der Öffnungszeiten möglich.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Ausweispapiere mit.