Fundsachen
Details
Fundsachen können vom Finder im Bürgerbüro abgegeben oder vom Verlierer wieder in Empfang genommen werden. Auskünfte über eingelieferte Fundsachen geben die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bügerbüros.
Hinweise
Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Fundbüro.
Für in öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen Gegenständen empfiehlt sich eine Nachfrage bei der jeweiligen Verkehrsanstalt.
Einmal jährlich erfolgt eine Versteigerung von Fundfahrrädern. Als Finder haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, in Ihr Eigentum zu übernehmen.