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Gewerbe-Anmeldung und Ummeldung

Details

Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie Personengesellschaften (z. B. KG, OHG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.

Hinweise

Markus Fehse A – D

Petra Schäferjohann E - Z

Begriffe im Kontext

Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbe anmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbe