Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Gewerbe-Anmeldung und Ummeldung

Details

Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie Personengesellschaften (z. B. KG, OHG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.

Gewerbemeldungen sind auch bei persönlicher Vorsprache im Gewerbeamt während der Öffnungszeiten möglich.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Ausweispapiere mit.

Kosten

  • Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind: 26,00 €*

  • Für juristische Personen, auch wenn sie vertetungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €*

  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €*

  • Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden: 15,00 €*

* gemäß Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen